Arztpraxis oder Therapiepraxis: wo der Unterschied liegt
Auf dieser Seite geht es um Praxen, in denen medizinisch untersucht und behandelt wird: Hausarzt- und Facharztpraxen, Zahnarztpraxen, MVZ und ambulante OP-Bereiche. Hier gelten erhöhte Anforderungen an die Flächendesinfektion, an die Trennung von reinen und unreinen Bereichen und an die Dokumentation. Für Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Logopädiepraxen, in denen andere Schwerpunkte zählen, haben wir eine eigene Seite zur Praxisreinigung für Therapie- und Gesundheitspraxen.
Was der Hygieneplan für die Reinigung bedeutet
Jede Arztpraxis braucht einen Hygieneplan. Darin steht, welche Flächen wie oft gereinigt oder desinfiziert werden, mit welchen Mitteln und in welcher Konzentration. Für uns ist dieser Plan die Arbeitsgrundlage. Bei der Besichtigung gehen wir ihn gemeinsam mit der Praxisleitung oder der Hygienebeauftragten durch und legen fest, welche Aufgaben unser Team übernimmt.
Typischerweise unterscheiden wir:
- patientennahe Flächen wie Behandlungsliegen, Untersuchungsstühle und Ablagen, die nach Plan desinfizierend gereinigt werden
- Flächen mit häufigem Handkontakt wie Türklinken, Lichtschalter, Tresen und Armlehnen im Wartezimmer
- Fußböden in Behandlungsräumen, Fluren und Sanitärbereichen
- Bereiche ohne Patientenkontakt wie Büro, Sozialraum und Lager
Medizinprodukte und Instrumente bereitet das Praxisteam selbst auf. Diese Aufgabe gehört nicht zur Unterhaltsreinigung, und wir greifen hier nicht ein.
Farbsystem und Arbeitsreihenfolge
Damit keine Keime von der Toilette ins Behandlungszimmer getragen werden, arbeiten wir mit farblich getrennten Tüchern und Eimern für die einzelnen Bereiche. Gereinigt wird von sauber nach schmutzig und von oben nach unten. Mopps und Tücher werden nach dem Einsatz aufbereitet und nicht in mehreren Praxen hintereinander verwendet.
Zahnarztpraxen
In Zahnarztpraxen entstehen durch Bohren und Absaugen feine Aerosole. Behandlungseinheiten werden in der Regel vom Praxispersonal zwischen den Patienten desinfiziert. Wir übernehmen die Flächen drumherum, Böden, Schränke außen, Waschbecken und das Umfeld der Einheiten, und halten uns dabei an die Vorgaben der Praxis. Röntgenräume und Steribereiche betreten wir nur nach Absprache.
Dokumentation für Begehungen
Bei Begehungen durch das Gesundheitsamt wird nach dem Nachweis der Reinigung gefragt. Wir führen deshalb Reinigungsprotokolle, die festhalten, wann welche Bereiche gereinigt und desinfiziert wurden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen außerdem die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel zur Verfügung.